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TrinkwGebV

TrinkwGebV

Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare Leistungen des Umweltbundesamtes nach der Trinkwasserverordnung

§ 1 Gebühren und Auslagen

Das Umweltbundesamt erhebt für individuell zurechenbare Leistungen nach der Trinkwasserverordnung Gebühren und Auslagen. ²Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Verordnung (Gebührenverzeichnis).