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Strafbefreiungserklärungsgesetz

Strafbefreiungserklärungsgesetz

Gesetz über die strafbefreiende Erklärung

  • Zweiter Abschnitt: Steuerrechtliche Wirkung der strafbefreienden Erklärung

§ 9 Persönlicher Umfang der Abgeltungswirkung

Die Abgeltungswirkung nach § 8 erstreckt sich neben dem Steuerschuldner auf alle Gesamtschuldner.