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Strafbefreiungserklärungsgesetz
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Strafbefreiungserklärungsgesetz
Gesetz über die strafbefreiende Erklärung
Erster Abschnitt: Strafbefreiende Erklärung
§ 6 Steuerordnungswidrigkeiten
Die
§§ 1 bis 5
gelten bei Steuerordnungswidrigkeiten nach
§§ 378 bis 380 der Abgabenordnung
und
§ 26b des Umsatzsteuergesetzes
entsprechend.
Strafbefreiungserklärungsgesetz
Erster Abschnitt: Strafbefreiende Erklärung
§ 1
Inhalt und Wirkung der strafbefreienden Erklärung
§ 2
Erklärungsberechtigte Person
§ 3
Inhalt, Form und Adressat der strafbefreienden Erklärung
§ 4
Umfang der Strafbefreiung
§ 5
Strafausschluss in besonderen Fällen
§ 6
Steuerordnungswidrigkeiten
§ 7
Ausschluss der Straf- oder Bußgeldbefreiung
Zweiter Abschnitt: Steuerrechtliche Wirkung der strafbefreienden Erklärung
§ 8
Sachlicher Umfang der Abgeltungswirkung
§ 9
Persönlicher Umfang der Abgeltungswirkung
§ 10
Besondere Vorschriften
Dritter Abschnitt: Verjährung für Besteuerungszeiträume vor 1993
§ 11
Besondere Verfolgungsverjährung
§ 12
Besondere Festsetzungsverjährung
Vierter Abschnitt: Verwendungsbeschränkung
§ 13
Verwendungsbeschränkung