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Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer
Teil 5: Schlussvorschriften
Schlussformel Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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Eingangsformel
Teil 1: Elektronische Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern
§ 1
Verzeichnis und einzutragende Personen
§ 2
Inhalt des Verzeichnisses
§ 3
Eintragungen in das Verzeichnis
§ 4
Berichtigungen des Verzeichnisses
§ 5
Sperrung und Löschung von Eintragungen
§ 6
Einsichtnahme in das Verzeichnis
§ 7
Suchfunktion
§ 8
Datensicherheit und Einsehbarkeit
Teil 2: Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer
§ 9
Führung des Gesamtverzeichnisses
§ 10
Inhalt des Gesamtverzeichnisses
§ 11
Eintragungen in das Gesamtverzeichnis
§ 12
Berichtigung des Gesamtverzeichnisses
§ 13
Einsichtnahme in das Gesamtverzeichnis
§ 14
Suchfunktion
§ 15
Datensicherheit und Einsehbarkeit
Teil 3: Europäisches Rechtsanwaltsverzeichnis
§ 16
Abruf von Angaben über das Europäische Rechtsanwaltsverzeichnis
§ 17
Abrufbare Angaben
§ 18
Abrufbarkeit
Teil 4: Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
§ 19
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
§ 20
Führung der besonderen elektronischen Postfächer
§ 21
Einrichtung eines Postfachs
§ 22
Erstanmeldung am Postfach
§ 23
Weitere Zugangsberechtigungen zum Postfach
§ 24
Zugang zum Postfach
§ 25
Vertreter, Abwickler und Zustellungsbevollmächtigte
§ 26
Datensicherheit
§ 27
Automatisches Löschen von Nachrichten
§ 28
Aufhebung der Zugangsberechtigung und Sperrung
§ 29
Löschung des Postfachs
Teil 5: Schlussvorschriften
§ 30
Die Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof
§ 32
Inkrafttreten
Schlussformel