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Prostituiertenschutzgesetz
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Prostituiertenschutzgesetz
Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Ausübung der Prostitution durch Personen über 18 Jahre sowie auf das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes.
Prostituiertenschutzgesetz
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2: Prostituierte
§ 3
Anmeldepflicht für Prostituierte
§ 4
Zur Anmeldung erforderliche Angaben und Nachweise
§ 5
Anmeldebescheinigung; Gültigkeit
§ 6
Inhalt der Anmeldebescheinigung und der Aliasbescheinigung
§ 7
Informationspflicht der Behörde; Informations- und Beratungsgespräch
§ 8
Ausgestaltung des Informations- und Beratungsgesprächs
§ 9
Maßnahmen bei Beratungsbedarf
§ 10
Gesundheitliche Beratung
§ 11
Anordnungen gegenüber Prostituierten
Abschnitt 3: Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes; anlassbezogene Anzeigepflichten
§ 12
Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe; Verfahren über einheitliche Stelle
§ 13
Stellvertretungserlaubnis
§ 14
Versagung der Erlaubnis und der Stellvertretungserlaubnis
§ 15
Zuverlässigkeit einer Person
§ 16
Betriebskonzept für Prostitutionsgewerbe; Veranstaltungskonzept
§ 17
Auflagen und Anordnungen
§ 18
Mindestanforderungen an zum Prostitutionsgewerbe genutzte Anlagen
§ 19
Mindestanforderungen an Prostitutionsfahrzeuge
§ 20
Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung; Untersagung
§ 21
Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs; Untersagung
§ 22
Erlöschen der Erlaubnis
§ 23
Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis und der Stellvertretungserlaubnis
Abschnitt 4: Pflichten des Betreibers
§ 24
Sicherheit und Gesundheitsschutz
§ 25
Auswahl der im Betrieb tätigen Personen; Beschäftigungsverbote
§ 26
Pflichten gegenüber Prostituierten; Einschränkung von Weisungen und Vorgaben
§ 27
Kontroll- und Hinweispflichten
§ 28
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
Abschnitt 5: Überwachung
§ 29
Überwachung des Prostitutionsgewerbes
§ 30
Auskunftspflicht im Rahmen der Überwachung
§ 31
Überwachung und Auskunftspflicht bei Anhaltspunkten für die Ausübung der Prostitution
Abschnitt 6: Verbote; Bußgeldvorschriften
§ 32
Kondompflicht; Werbeverbot
§ 33
Bußgeldvorschriften
§ 33a
Einziehung
Abschnitt 7: Personenbezogene Daten; Bundesstatistik
§ 34
Datenverarbeitung; Datenschutz
§ 35
Bundesstatistik
Abschnitt 8: Sonstige Bestimmungen
§ 36
Verordnungsermächtigung
§ 37
Übergangsregelungen
§ 38
Evaluation