Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk und Geprüfte Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk
(1) Im Handlungsbereich „Vertriebskonzepte entwickeln“ soll der Prüfling nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, den Markt systematisch zu beobachten und aus der Beobachtung Maßnahmen abzuleiten, auf Veränderungen des Absatzmarktes zu reagieren und Handlungsstrategien zu entwickeln sowie neue Märkte zu erschließen und neue Vertriebswege aufzuzeigen. ²Dabei soll der Prüfling Sortimente gestalten und Marketinginstrumente anwenden.
(2) In diesem Rahmen kann Folgendes geprüft werden: