Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk und Geprüfte Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk
(1) Im Rahmen der Gesprächssimulation führt der Prüfling ein Verkaufs-, Verhandlungs-, Beratungs- oder Mitarbeitergespräch mit Bezug zu dem von ihm oder ihr entwickelten Marketing- und Präsentationskonzept oder zu dem von ihm oder ihr entwickelten Gastronomiekonzept.
(2) Die Gesprächssimulation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.