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Rinder-Leukose-Verordnung

Rinder-Leukose-Verordnung

Verordnung zum Schutz gegen die Leukose der Rinder

  • II. Schutzmaßregeln
    • 1. Allgemeine Schutzmaßregeln

§ 7

Die zuständige Behörde kann die Untersuchung von Rindern und die amtliche Beobachtung von Rindern anordnen, wenn dies aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist. ²Sie kann die Art der Untersuchung anordnen.
  • Rinder-Leukose-Verordnung
  • I. Begriffsbestimmungen
  • II. Schutzmaßregeln
    • 1. Allgemeine Schutzmaßregeln
    • 2. Besondere Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung der Leukose oder des Verdachts auf Leukose der Rinder
    • 3. Desinfektion
  • III. Aufhebung der Schutzmaßregeln
  • IV. Amtlich anerkannter leukosefreier Rinderbestand
  • V. Ordnungswidrigkeiten
  • VI. Schlussvorschriften