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Rinder-Leukose-Verordnung
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Rinder-Leukose-Verordnung
Verordnung zum Schutz gegen die Leukose der Rinder
II. Schutzmaßregeln
1. Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 7
Die zuständige Behörde kann die Untersuchung von Rindern und die amtliche Beobachtung von Rindern anordnen, wenn dies aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist.
²
Sie kann die Art der Untersuchung anordnen.
Rinder-Leukose-Verordnung
I. Begriffsbestimmungen
§ 1
II. Schutzmaßregeln
1. Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 3
§ 3a
§ 5
§ 7
2. Besondere Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung der Leukose oder des Verdachts auf Leukose der Rinder
§ 8
§ 9
3. Desinfektion
§ 10
III. Aufhebung der Schutzmaßregeln
§ 11
IV. Amtlich anerkannter leukosefreier Rinderbestand
§ 11a
§ 11b
V. Ordnungswidrigkeiten
§ 12
VI. Schlussvorschriften
§ 13
§ 14