Zweiter Teil: Vorschriften für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Gesundheitswesen/Kauffrau im Gesundheitswesen
§ 7 Berichtsheft
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen.²Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen.³Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.