Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1842 der Kommission vom 9. Oktober 2015 über die technischen Spezifikationen für das Layout, die Gestaltung und die Form der kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise für Rauchtabakerzeugnisse (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2015) 6729)
(1)
Der kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweis ist im CMYK-Vierfarbdruck zu drucken. ²Alle Elemente in Schwarz müssen C0, M0, Y0 und K100 und diejenigen in Warmgelb C0, M10, Y100 und K0 entsprechen.
Der kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweis ist bei Darstellung in Ausgangsgröße mit einer Mindestauflösung von 300 dpi zu reproduzieren.
(2)
Der textliche Warnhinweis ist in Weiß auf schwarzem Hintergrund zu drucken.
Sollen Rauchtabakerzeugnisse in Mitgliedstaaten mit mehr als einer Amtssprache in Verkehr gebracht werden, ist der textliche Warnhinweis in der ersten Sprache in Weiß, der in der zweiten Sprache in Warmgelb und der in der dritten Sprache gegebenenfalls in Weiß zu drucken.
Die Entwöhnungsinformationen sind in Schwarz auf warmgelbem Hintergrund zu drucken (Abbildung im Anhang).
(3) Wird Nebeneinander-Format, Untereinander-Format mit veränderter Anordnung oder extra breites Nebeneinander-Format verwendet, ist innerhalb des Feldes mit den Entwöhnungsinformationen ein 1 mm breiter schwarzer Rand zwischen den Entwöhnungsinformationen und dem Foto zu drucken.
(4) Die Hersteller oder Einführer müssen gewährleisten, dass das Foto
(5)
Die Hersteller müssen gewährleisten, dass
Abweichend von den Buchstaben e und f dürfen die Hersteller oder die Einführer anderer Rauchtabakerzeugnisse als Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak, wenn dies unvermeidlich ist, den Schriftgrad oder den Zeilenabstand des textlichen Warnhinweises und der Entwöhnungsinformationen verringern, sofern alle Elemente des kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweises vollständig sichtbar bleiben.