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Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/1842

Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/1842

Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1842 der Kommission vom 9. Oktober 2015 über die technischen Spezifikationen für das Layout, die Gestaltung und die Form der kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise für Rauchtabakerzeugnisse (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2015) 6729)

Art. 2 Layout und Form des kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweises

(1) 

Beträgt die Höhe des kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweises mehr als 70 % seiner Breite, müssen die Hersteller für das Layout des kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweises das Untereinander-Format wählen (Abbildung in Abschnitt 1 des Anhangs).

Beträgt die Höhe des kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweises mehr als 20 %, aber weniger als 65 % seiner Breite, müssen die Hersteller für das Layout des kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweises das Nebeneinander-Format wählen (Abbildung in Abschnitt 2 des Anhangs).

Beträgt die Höhe des kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweises zwischen 65 % und 70 % seiner Breite, dürfen die Hersteller entweder das Untereinander- oder das Nebeneinander-Format wählen, sofern alle Elemente des kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweises vollständig sichtbar bleiben und nicht verzerrt werden.

(2) 

Wird das Untereinander-Format verwendet, ist das Foto im kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweis zuoberst zu platzieren; der textliche Warnhinweis und die Entwöhnungsinformationen sind darunter anzuordnen (Abbildung in Abschnitt 1 des Anhangs). ²Das Foto muss 50 %, der textliche Warnhinweis muss 38 % und die Entwöhnungsinformationen müssen 12 % der Oberfläche des kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweises innerhalb des äußeren schwarzen Rahmens einnehmen.

³Wird das Nebeneinander-Format verwendet, sind im kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweis das Foto in der linken Hälfte, der textliche Warnhinweis rechts oben und die Entwöhnungsinformationen rechts unten anzuordnen (Abbildung in Abschnitt 2 des Anhangs). Das Foto muss 50 %, der textliche Warnhinweis muss 40 % und die Entwöhnungsinformationen müssen 10 % der Oberfläche des kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweises innerhalb des äußeren schwarzen Rahmens einnehmen.

(3) Beträgt die Höhe des kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweises wegen der Form von Packung oder Außenverpackung nicht mehr als 20 % seiner Breite, ist für das Layout des kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweises ein extra breites Nebeneinander-Format zu wählen (Abbildung in Abschnitt 3 des Anhangs). ²Das Foto muss 35 %, der textliche Warnhinweis muss 50 % und die Entwöhnungsinformationen müssen 15 % der Oberfläche des kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweises innerhalb des äußeren schwarzen Rahmens einnehmen.