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Seeaußengrenzenverordnung

Seeaußengrenzenverordnung

Verordnung (EU) Nr. 656/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung von Regelungen für die Überwachung der Seeaußengrenzen im Rahmen der von der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union koordinierten operativen Zusammenarbeit

  • KAPITEL III: BESONDERE VORSCHRIFTEN

Art. 11 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004

In Artikel 3a Absatz 1 und Artikel 8e Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 wird jeweils am Ende von Buchstabe j folgender Satz angefügt:

„Diesbezüglich wird der Einsatzplan im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 656/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates erstellt;