freiRecht
Verordnung (EG) 2005/2173

Verordnung (EG) 2005/2173

Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft

ANHANG I

ANHANG I

PARTNERLÄNDER UND DIE VON IHNEN BENANNTEN GENEHMIGUNGSSTELLEN



PartnerlandBenannte Genehmigungsstelle
DIE REPUBLIK INDONESIENReferat für Informationen über Genehmigungen (1)Ministerium für Umwelt und ForstenGedung Manggala Wanabakti Blok I Lantai 2Jln. Gatot Subroto — SenayanJakarta — Pusat — Indonesia — 10270Tel. +62 21 5730268/269Fax +62 21 5737093E-Mail-Adresse: subditivlk@gmail.com; marianalubis1962@gmail.com
(1)   Indonesien hat gemäß Artikel 4 Absatz 4 der VPA ein Referat für Informationen über Genehmigungen eingerichtet, das als Kontaktstelle für die Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten und der indonesischen Genehmigungsstelle fungiert. Das Referat für Informationen über Genehmigungen ist das für Informationsmanagement zuständige Referat, das die Informationen über die Ausstellung von V-Legal-Dokumenten/FLEGT-Genehmigungen validiert. Dieses Referat ist auch für den allgemeinen Informationsaustausch über das Legalitätssicherungssystem für Holz zuständig; es erhält die einschlägigen Daten und Informationen über die Ausstellung von Legalitätsbescheinigungen und von FLEGT-Genehmigungen und bewahrt sie auf. Darüber hinaus beantwortet es Anfragen von zuständigen Behörden der Handelspartner oder von beteiligten Akteuren. Einige Prüfstellen, bei denen es sich um von der indonesischen Nationalen Akkreditierungsstelle (KAN) akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen handelt, werden vom indonesischen Forstministerium zugelassen, um als Genehmigungsstellen zu fungieren. Eine aktualisierte Liste der zugelassenen Genehmigungsstelle wird vom Referat für Informationen über Genehmigungen zur Verfügung gestellt und kann außerdem abgerufen werden unter: http://silk.dephut.go.id/index.php/info/lvlk.