Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft
(1) Das FLEGT-Genehmigungssystem gilt nur für Einfuhren aus den Partnerländern.
(2) In den einzelnen Partnerschaftsabkommen wird ein vereinbarter Zeitplan für die Erfüllung der mit diesem Abkommen eingegangenen Verpflichtungen festgelegt.