Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft
Die Kommission legt dem Rat zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des ersten Partnerschaftsabkommens einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor, der sich insbesondere auf die in Artikel 8 Absatz 3 genannten Syntheseberichte und die Überprüfungen der Partnerschaftsabkommen stützt. ²Diesem Bericht werden gegebenenfalls Vorschläge zur Verbesserung des FLEGT-Genehmigungssystems beigegeben.