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Verordnung (EG) 2005/2173

Verordnung (EG) 2005/2173

Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft

  • KAPITEL II: FLEGT-GENEHMIGUNGSSYSTEM

Art. 6

(1) Stellen die zuständigen Stellen fest, dass die Erfordernisse des Artikels 4 Absatz 1 nicht erfüllt sind, so verfahren sie nach den geltenden nationalen Vorschriften.

(2) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission alle Informationen, aus denen hervorgeht, dass die Bestimmungen dieser Verordnung umgangen werden oder wurden.