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Verordnung über die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2007 in Kraft.
BestAusbV
Eingangsformel
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2
Dauer der Ausbildung
§ 3
Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 4
Durchführung der Berufsausbildung
§ 5
Zwischenprüfung
§ 6
Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
§ 7
Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage
Anlage (zu § 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft