§ 1 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Der Bund unterhält ein Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Bundesamt) als Bundesoberbehörde.²Das Bundesamt ist zuständig für die Informationssicherheit auf nationaler Ebene.³Es untersteht dem Bundesministerium des Innern.