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BSI-Gesetz

BSI-Gesetz

Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

§ 1 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Der Bund unterhält ein Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Bundesamt) als Bundesoberbehörde. ²Das Bundesamt ist zuständig für die Informationssicherheit auf nationaler Ebene. ³Es untersteht dem Bundesministerium des Innern.