freiRecht
Anzeigenverordnung

Anzeigenverordnung

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz

Anlage 4 (zu , und )





Unternehmensliste
wird durch die BBk ausgefüllt
Ident-Nr. des Unternehmens
Nr.Firma, Rechtsform und Sitz
(lt. Registereintragung) mit PLZ6 und Staat; Register-Nr./Amtsgericht6, Rechtsträgerkennung7, Wirtschaftszweig8; bei natürlichen Personen zusätzlich Angabe des Geburtsdatums; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer9
Kapital des Unternehmens16Verhältnis
zum
Institut
Tsd. EuroFremdwährung
WährungTsd.
Die durchgerechnete Kapitalquote beträgt Prozent.BeteiligungsstrukturC
Beteiligtes UnternehmenBeteiligungs-
unternehmen
besonderer VermittlerArtEKapitalanteil13Stimm-
rechts-
anteil13, 17
in Prozent
beherr-schender Einfluss
in ProzentTsd. Euro
Nennwert14Buchwert15
Fußnoten: Die Fußnoten 6 bis 17 entsprechen den Fußnoten in Anlage 3 (aktivische Beteiligungsanzeige) und Anlage 5 (passivische Beteiligungsanzeige). Diese Seite ist nicht mit einzureichen.