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VIS-Zugangsgesetz

VIS-Zugangsgesetz

Gesetz über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten zum Visa-Informationssystem

§ 5 Protokollierung

Das Bundesverwaltungsamt protokolliert jede Abfrage und Übermittlung von Daten aus dem Visa-Informationssystem. ²Dazu gehört auch die persönliche Kennung der Personen, die die Abfrage bearbeiten.