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StV/WasAusbV

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Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft

  • Erster Teil: Gemeinsame Vorschriften

§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Die Ausbildungsberufe
1.
Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik,
2.
Fachkraft für Wasserwirtschaft
werden staatlich anerkannt.
²Soweit die Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet, sind sie Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes. ³Im Übrigen sind sie Ausbildungsberufe der gewerblichen Wirtschaft.