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Straßenverkehrs-Ordnung

Straßenverkehrs-Ordnung

  • III. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften

§ 50 Sonderregelung für die Insel Helgoland

Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.