Anlage 2
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sport- und
Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau
- Zeitliche Gliederung - (zu )
Während der gesamten Ausbildungszeit sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus
Abschnitt A Nr. 1: Sport und Bewegung
zu vermitteln.Erstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.1
- Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziele a und b,
- Abschnitt A Nr. 2.2
- Leistungsangebote, Lernziele a und b,
- Abschnitt B Nr. 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- Abschnitt B Nr. 1.2
- Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis c,
- Abschnitt B Nr. 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Abschnitt B Nr. 2.1
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und b,
- Abschnitt B Nr. 2.2
- Arbeitsorganisation, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.1
- Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziele c und d,
- Abschnitt A Nr. 2.2
- Leistungsangebote, Lernziel c,
- Abschnitt A Nr. 6.1
- Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziele a und b,
- Abschnitt B Nr. 1.2
- Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele d und e,
- Abschnitt B Nr. 1.4
- Umweltschutz,
- Abschnitt B Nr. 2.1
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele c bis e,
- Abschnitt B Nr. 2.2
- Arbeitsorganisation, Lernziele c und d,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.2
- Leistungsangebote, Lernziele d und e,
- Abschnitt A Nr. 3.2
- Verkauf, Lernziele a und b,
- Abschnitt A Nr. 5
- Technischer Betriebsablauf, Betriebssicherheit,
- Abschnitt A Nr. 6.1
- Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziele c und d,
- Abschnitt B Nr. 2.4
- Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a bis d,
zu vermitteln.Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.2
- Leistungsangebote, Lernziel f,
- Abschnitt A Nr. 2.3
- Beschaffung, Lernziele a und b,
- Abschnitt A Nr. 3.1
- Märkte und Zielgruppen, Lernziele a bis c,
- Abschnitt A Nr. 3.2
- Verkauf, Lernziele c und d,
- Abschnitt A Nr. 3.3
- Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziele a und b,
- Abschnitt B Nr. 2.3
- Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a bis d,
- Abschnitt B Nr. 2.4
- Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele e und f,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.3
- Beschaffung, Lernziele c und d,
- Abschnitt A Nr. 3.1
- Märkte und Zielgruppen, Lernziel d,
- Abschnitt A Nr. 3.2
- Verkauf, Lernziel e,
- Abschnitt A Nr. 3.3
- Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziel c,
- Abschnitt A Nr. 4
- Planung und Organisation von Veranstaltungen, Lernziele a und b,
- Abschnitt B Nr. 2.3
- Teamarbeit und Kooperation, Lernziel e,
- Abschnitt B Nr. 2.4
- Kundenorientierte Kommunikation, Lernziel g,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.1
- Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziel e,
- Abschnitt A Nr. 2.3
- Beschaffung, Lernziel e,
- Abschnitt A Nr. 3.1
- Märkte und Zielgruppen, Lernziel e,
- Abschnitt A Nr. 3.3
- Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziele d bis f,
- Abschnitt A Nr. 4
- Planung und Organisation von Veranstaltungen, Lernziele c bis e,
- Abschnitt A Nr. 6.1
- Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziel e,
zu vermitteln.Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 6.2
- Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a bis d,
- Abschnitt A Nr. 6.3
- Controlling, Lernziel a,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 6.2
- Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele e bis g,
- Abschnitt A Nr. 6.3
- Controlling, Lernziel b,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus
Abschnitt A Nr. 7: Personalwirtschaft
zu vermitteln.