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Sport/FitnessAusbV
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Sport/FitnessAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Sport- und Fitnesskaufmann/Sport- und Fitnesskauffrau wird nach
§ 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes
staatlich anerkannt.
Sport/FitnessAusbV
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
§ 3
Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 4
Durchführung der Berufsausbildung
§ 5
Zwischenprüfung
§ 6
Abschlussprüfung
§ 7
Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
Anlage 1
Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau - Sachliche Gliederung -
Anlage 2
Anlage 2 (zu § 3 Abs. 1 Satz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau - Zeitliche Gliederung -