Anlage (zu )
Muster
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...............................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
Zeugnis
über die Prüfung zum anerkannten Abschluß
Geprüfter Kraftfahrzeug-Servicetechniker/
Geprüfte Kraftfahrzeug-Servicetechnikerin
Herr/Frau .....................................................................
geboren am ........................... in .....................................
hat am ............................... die Prüfung zum anerkannten Abschluß
Geprüfter Kraftfahrzeug-Servicetechniker/
Geprüfte Kraftfahrzeug-Servicetechnikerin
gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß "Geprüfter
Kraftfahrzeug-Servicetechniker/Geprüfte Kraftfahrzeug-Servicetechnikerin"
vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3127), die durch Artikel 53 der Verordnung
vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit der Gesamtnote ..............
bestanden.
Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen
dem Niveau 5 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013
(BAnz AT 20.11.2013 B2).
Datum ...........................
Unterschrift ....................
(Siegel der zuständigen Stelle)
Die Punktebewertungsskala unterteilt sich wie folgt:
100-92 Punkte = Note 1 = sehr gut,
unter 92-81 Punkte = Note 2 = gut,
unter 81-67 Punkte = Note 3 = befriedigend,
unter 67-50 Punkte = Note 4 = ausreichend,
unter 50-30 Punkte = Note 5 = mangelhaft,
unter 30- 0 Punkte = Note 6 = ungenügend.
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Die Prüfung bestand aus
- 1.
- einer Situationsaufgabe im Handlungsbereich "Technik" mit dem Schwerpunkt "Fahrzeugsysteme", integriert mit Prüfungsinhalten der Qualifikationsschwerpunkte "Werkstatt- und Betriebstechnik", "Information" und "Dokumentation",
- 2.
- einer Situationsaufgabe in den Handlungsbereichen "Technik" und "Organisation, Kooperation und Kommunikation" mit den Schwerpunkten "Fahrzeugsysteme", "Werkstatt- und Betriebstechnik" und "Auftragsabwicklung" integriert mit Prüfungsinhalten der Qualifikationsschwerpunkte ... (mindestens zwei aus § 4 Abs. 6 bis 11),
- 3.
- ergänzenden schriftlichen Aufgaben aus den Handlungsbereichen "Technik" und "Organisation, Kooperation und Kommunikation" und
- 4.
- einem situationsbezogenem Fachgespräch zu den Aufgaben 1 bis 3 mit den Schwerpunkten "Kooperation, Kommunikation und Mitarbeiterqualifizierung" sowie "Kundenbetreuung und -beratung".
(Im Fall des
§ 5: "Der Prüfungsteilnehmer wurde gemäß
§ 5 im Hinblick auf die am ... in ... vor ... abgelegte Prüfung ... von der Aufgabe ... freigestellt.")