frei
Recht
Suche
Anmelden
Registrierung
Abmelden
Kontakt
Hilfe
Datenschutz
Impressum
Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
⤴
×
Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
Abschnitt 5: Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen
Schlussformel Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
Eingangsformel
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 3
Inverkehrbringen und Bereitstellung auf dem Markt
§ 4
Konformitätsvermutung
Abschnitt 2: Pflichten der Wirtschaftsakteure
§ 5
Allgemeine Pflichten des Montagebetriebs
§ 6
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Montagebetriebs
§ 7
Allgemeine Pflichten des Herstellers
§ 8
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
§ 9
Bevollmächtigter des Montagebetriebs, Bevollmächtigter des Herstellers
§ 10
Allgemeine Pflichten des Einführers
§ 11
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
§ 12
Pflichten des Händlers
§ 13
Einführer oder Händler als Hersteller
§ 14
Angabe der Wirtschaftsakteure
Abschnitt 3: Konformitätsbewertungsverfahren
§ 15
Konformitätsbewertungsverfahren für Aufzüge
§ 16
Konformitätsbewertungsverfahren für Sicherheitsbauteile für Aufzüge
Abschnitt 4: Marktüberwachung
§ 17
Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure
§ 18
Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
§ 19
Konforme Aufzüge oder Sicherheitsbauteile für Aufzüge, die ein Risiko darstellen
§ 20
Formale Nichtkonformität
Abschnitt 5: Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen
§ 21
Ordnungswidrigkeiten
§ 22
Straftaten
§ 23
Übergangsvorschriften
§ 24
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel