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Produktsicherheitsgesetz
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Produktsicherheitsgesetz
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
Abschnitt 10: Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 40 Strafvorschriften
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in
§ 39 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a, Nummer 8 Buchstabe b, Nummer 9, 16 Buchstabe a oder Nummer 17 Buchstabe a
bezeichnete vorsätzliche Handlung beharrlich wiederholt oder durch eine solche vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
Produktsicherheitsgesetz
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2: Voraussetzungen für die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt sowie für das Ausstellen von Produkten
§ 3
Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
§ 4
Harmonisierte Normen
§ 5
Normen und andere technische Spezifikationen
§ 6
Zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt
§ 7
CE-Kennzeichnung
§ 8
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Abschnitt 3: Bestimmungen über die Befugnis erteilende Behörde
§ 9
Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde
§ 10
Anforderungen an die Befugnis erteilende Behörde
§ 11
Befugnisse der Befugnis erteilenden Behörde
Abschnitt 4: Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
§ 12
Anträge auf Notifizierung
§ 13
Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung
§ 14
Konformitätsvermutung
§ 15
Notifizierungsverfahren, Erteilung der Befugnis
§ 16
Verpflichtungen der notifizierten Stelle
§ 17
Meldepflichten der notifizierten Stelle
§ 18
Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen
§ 19
Widerruf der erteilten Befugnis
Abschnitt 5: GS-Zeichen
§ 20
Zuerkennung des GS-Zeichens
§ 21
Pflichten der GS-Stelle
§ 22
Pflichten des Herstellers und des Einführers
§ 23
GS-Stellen
Abschnitt 6: Marktüberwachung
§ 24
Zuständigkeiten und Zusammenarbeit
§ 25
Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden
§ 26
Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 27
Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 28
Betretensrechte und Befugnisse
Abschnitt 7: Informations- und Meldepflichten
§ 29
Unterstützungsverpflichtung, Meldeverfahren
§ 30
Schnellinformationssystem RAPEX
§ 31
Veröffentlichung von Informationen
Abschnitt 8: Besondere Vorschriften
§ 32
Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
§ 33
Ausschuss für Produktsicherheit
Abschnitt 9: Überwachungsbedürftige Anlagen
§ 34
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 35
Befugnisse der zuständigen Behörde
§ 36
Zutrittsrecht des Beauftragten der zugelassenen Überwachungsstelle
§ 37
Durchführung der Prüfung und Überwachung, Verordnungsermächtigung
§ 38
Aufsichtsbehörden
Abschnitt 10: Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 39
Bußgeldvorschriften
§ 40
Strafvorschriften
Anlage
Anlage Gestaltung des GS-Zeichens