Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung
(1) Prüfungsbestandteile sind die drei Handlungsbereiche und ein Wahlpflichthandlungsbereich. ²Der Prüfling teilt den gewählten Wahlpflichthandlungsbereich bei der Anmeldung zur Prüfung mit.
(2) Handlungsbereiche sind:
(3) Wahlpflichthandlungsbereiche sind: