Anlage 2
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum/zur
Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste
- Zeitliche Gliederung - (zu )
Fachrichtung Archiv: Erstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß
Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
- 1.2
- Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
- 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
- Umweltschutz,
- 4
- Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
2: Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 3
- Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
- 4
- Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
- 5
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
2: Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 4
- Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
- 5
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
5: Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
fortzuführen.Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß
Anlage 1 der Berufsbildposition
II.1): 1.1Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.2)
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele g bis k,
- I.
- 6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,
zu vermitteln.
----------
1) Abschnitt II
2) Abschnitt I
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
II.: 1.1Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziel d,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,
- I.
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,
- II.
1.2: Erschließung, Lernziele c und e,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
1.4: Umweltschutz,
- I.
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
- I.
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
I.: 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernziel b,
- II.
1.3: Technische Bearbeitung und Aufbewahrung, Lernziele a, c und d,
- II.
1.4: Informationsvermittlung und Benutzungsdienst, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c und l,
- I.
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele e und f,
fortzuführen.Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß
Anlage 1 der Berufsbildposition
II.: 1.1Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziele b und c,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,
- II.
1.3: Technische Bearbeitung und Aufbewahrung, Lernziel b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
II.: 1.1Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziele a und d,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
I.: 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,
in Verbindung mit der Berufsbildposition
II.: 1.2Erschließung, Lernziele a, b und d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
1.4: Umweltschutz,
- I.
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,
- I.
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d, e und f,
- II.
1.2: Erschließung, Lernziel e,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,
- II.
1.4: Informationsvermittlung und Benutzungsdienst, Lernziele a, b, c und e,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g,
- I.
- 6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
I.: 3Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,
fortzuführen.Fachrichtung BibliothekErstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß
Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
- 1.2
- Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
- 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
- Umweltschutz,
- 4
- Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
2: Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 3
- Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
- 4
- Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
- 5
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
2: Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 4
- Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
- 5
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
5: Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
fortzuführen.Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß
Anlage 1 der Berufsbildposition
I.1): 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernziel e,
- I.
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel i,
- I.
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,
- II.2)
2.1: Erwerbung,
- II.
2.2: Erschließung, Lernziel a,
zu vermitteln.
----------
1) Abschnitt I
2) Abschnitt II
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
I.: 3Kommunikation und Kooperation, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernziel f,
- I.
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel k,
- I.
- 6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,
- II.
2.4: Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele a bis d,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
I.: 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele g und h,
im Zusammenhang mit der Berufsbildposition
II.: 2.3Bearbeitung von Medien, Bestandspflege
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
1.4: Umweltschutz,
- I.
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c bis e,
- I.
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß
Anlage 1 der Berufsbildposition
II.: 2.2Erschließung, Lernziele b bis d,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
- 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,
- I.
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
1.4: Umweltschutz,
- I.
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,
- II.
2.1: Erwerbung, Lernziel c,
- II.
2.2: Erschließung, Lernziel a,
- II.
2.3: Bearbeitung von Medien, Bestandspflege, Lernziel d,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
II.: 2.4Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele e, h und i,
in Verbindung mit der Berufsbildposition
I.: 3Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,
- II.
2.1: Erwerbung, Lernziel c,
- II.
2.2: Erschließung, Lernziel a,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
II.: 2.4Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele f und g,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
- 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,
- I.
- 6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,
zu vermitteln.Fachrichtung Information und DokumentationErstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß
Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
- 1.2
- Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
- 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
- Umweltschutz,
- 4
- Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
2: Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 3
- Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
- 4
- Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
- 5
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
2: Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 4
- Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
- 5
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
5: Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
fortzuführen.Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß
Anlage 1 der Berufsbildposition
II.1): 3.1Beschaffung, Lernziele a und b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.2)
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernziele b, e und f,
- I.
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f, g und h,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
I.: 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d, e und f,
fortzuführen.
----------
1) Abschnitt I
2) Abschnitt II
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- II.
- 3.2Erschließung, Lernziele a und b,
- II.
3.3: Verwaltung und Pflege von Datenspeichern, Lernziele a bis c,
in Verbindung mit der Berufsbildposition
I.: 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernziele d, e und f,
- I.
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d bis f,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
I.: 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele i und k,
- I.
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,
- I.
- 6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,
- II.
3.4: Informationsvermittlung und Informationsdienstleistungen, Lernziele b bis e,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
1.4: Umweltschutz,
- I.
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernziele b und d bis f,
- I.
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß
Anlage 1 der Berufsbildposition
I.: 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernziel c,
- II.
3.2: Erschließung, Lernziel c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
1.4: Umweltschutz,
- I.
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,
- I.
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,
- I.
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
I.: 3Kommunikation und Kooperation, Lernziele a und g,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
- 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,
- II.
3.1: Beschaffung, Lernziel c,
- II.
3.4: Informationsvermittlung und Informationsdienstleistungen, Lernziele a und f,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,
- I.
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
II.: 3.5Marketing,
in Verbindung mit der Berufsbildposition
I.: 6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
I.: 3Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis g,
fortzuführen.Fachrichtung BildagenturErstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß
Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
- 1.2
- Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
- 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
- Umweltschutz,
- 4
- Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
2: Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 3
- Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
- 4
- Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
- 5
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
2: Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 4
- Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
- 5
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
5: Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
fortzuführen.Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß
Anlage 1 der Berufsbildposition
I.1): 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernziel e,
- I.
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel i,
- I.
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,
- II.2)
4.1: Beschaffung, Lernziele a und c,
- II.
4.2: Erschließung, Lernziel a,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.: 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
1.4: Umweltschutz,
- I.
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.
----------
1) Abschnitt I
2) Abschnitt II
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernziel b,
- I.
- 6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernziel f,
- II.
4.4: Bildvermittlung, Lernziele a, d und e,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
II.: 4.3Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziele a und c,
in Verbindung mit der Berufsbildposition
I.: 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f bis h und k,
zu vermitteln.Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß
Anlage 1 der Berufsbildposition
I.: 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- II.
- 4.1Beschaffung, Lernziele b, d und e,
- II.
4.2: Erschließung, Lernziele b und c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c und d,
- I.
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
I.: 3Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
- 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,
- I.
- 6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,
- II.
4.3: Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziel b,
- II.
4.4: Bildvermittlung, Lernziel b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,
- I.
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel l,
- II.
4.3: Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziel c,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
II.: 4.5Marketing
in Verbindung mit der Berufsbildposition
II.: 4.4Bildvermittlung, Lernziele c, f und g,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.4Umweltschutz,
- II.
4.1: Beschaffung, Lernziele a, d und e,
- II.
4.4: Bildvermittlung, Lernziele d und e,
fortzuführen.
Fachrichtung Medizinische DokumentationErstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß
Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
- 1.2
- Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
- 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
- Umweltschutz,
- 4
- Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
2: Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 3
- Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
- 4
- Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
- 5
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
2: Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 4
- Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
- 5
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
5: Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
fortzuführen.Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß
Anlage 1 der Berufsbildpositionen
I.1): 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c, II.2)5.1Sammlung, Erfassung und Strukturierung medizinischer Informationen, Lernziele a und b
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernzeile b, c, e und f,
- I.
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f bis h,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
I.: 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- II.
- 5.2Erschließung und Verschlüsselung, Lernziele a und b,
- II.
5.3: Verwaltung und Pflege von Datenbeständen, Lernziel a
in Verbindung mit der Berufsbildposition
I.: 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 3Kommunikation udn Kooperation, Lernziele d bis f,
- I.
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis f
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,
- II.
5.4: Statistik und Informationsdienstleistungen, Lernziele a und b
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele i und k,
- I.
- 6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
1.4: Umweltschutz,
- I.
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernziele b und d bis f,
- I.
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel l,
- I.
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis f,
fortzuführen.Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum