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Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste/zur Fachangestellten für Medien- und Informations/dienste

Anlage 2 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste - Zeitliche Gliederung - (zu )

Fachrichtung Archiv: Erstes Ausbildungsjahr




(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
1.1
Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4
Umweltschutz,
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

2: Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

2: Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

5: Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,

fortzuführen.

Zweites Ausbildungsjahr



(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

II.1): 1.1Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziel a,


in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
I.2)
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele g bis k,

I.
6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,


zu vermitteln.
----------
1) Abschnitt II
2) Abschnitt I

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

II.: 1.1Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziel d,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
I.
3Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,


I.
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,


II.

1.2: Erschließung, Lernziele c und e,



zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,


I.

1.4: Umweltschutz,



I.
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,


I.
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d,


fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

I.: 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
I.
3Kommunikation und Kooperation, Lernziel b,


II.

1.3: Technische Bearbeitung und Aufbewahrung, Lernziele a, c und d,



II.

1.4: Informationsvermittlung und Benutzungsdienst, Lernziel d,



zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c und l,


I.
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele e und f,


fortzuführen.

Drittes Ausbildungsjahr



(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

II.: 1.1Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziele b und c,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
I.
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,


II.

1.3: Technische Bearbeitung und Aufbewahrung, Lernziel b,



zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

II.: 1.1Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziele a und d,

fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

I.: 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,

in Verbindung mit der Berufsbildposition

II.: 1.2Erschließung, Lernziele a, b und d,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,


I.

1.4: Umweltschutz,



I.
3Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,


I.
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d, e und f,


II.

1.2: Erschließung, Lernziel e,



fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

I.
1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,


II.

1.4: Informationsvermittlung und Benutzungsdienst, Lernziele a, b, c und e,



in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
I.
3Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g,


I.
6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,


zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

I.: 3Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,

fortzuführen.

Fachrichtung BibliothekErstes Ausbildungsjahr



(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
1.1
Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4
Umweltschutz,
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

2: Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

2: Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

5: Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,

fortzuführen.

Zweites Ausbildungsjahr



(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

I.1): 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,


in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
I.
3Kommunikation und Kooperation, Lernziel e,

I.
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel i,

I.
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,


II.2)

2.1: Erwerbung,



II.

2.2: Erschließung, Lernziel a,



zu vermitteln.
----------
1) Abschnitt I
2) Abschnitt II

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

I.: 3Kommunikation und Kooperation, Lernziel b,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
I.
3Kommunikation und Kooperation, Lernziel f,


I.
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel k,


I.
6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,


II.

2.4: Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele a bis d,



zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

I.: 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele g und h,

im Zusammenhang mit der Berufsbildposition

II.: 2.3Bearbeitung von Medien, Bestandspflege

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,


I.

1.4: Umweltschutz,



I.
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c bis e,


I.
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,


fortzuführen.

Drittes Ausbildungsjahr



(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

II.: 2.2Erschließung, Lernziele b bis d,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
I.
2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,


I.
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,


zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,


I.

1.4: Umweltschutz,



I.
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,


II.

2.1: Erwerbung, Lernziel c,



II.

2.2: Erschließung, Lernziel a,



II.

2.3: Bearbeitung von Medien, Bestandspflege, Lernziel d,



fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

II.: 2.4Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele e, h und i,

in Verbindung mit der Berufsbildposition

I.: 3Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,


II.

2.1: Erwerbung, Lernziel c,



II.

2.2: Erschließung, Lernziel a,



fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

II.: 2.4Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele f und g,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
I.
1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,


I.
6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,


zu vermitteln.

Fachrichtung Information und DokumentationErstes Ausbildungsjahr



(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
1.1
Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4
Umweltschutz,
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

2: Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

2: Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

5: Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,

fortzuführen.

Zweites Ausbildungsjahr



(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

II.1): 3.1Beschaffung, Lernziele a und b,


in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
I.2)
3Kommunikation und Kooperation, Lernziele b, e und f,

I.
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f, g und h,


zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

I.: 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d, e und f,


fortzuführen.
----------
1) Abschnitt I
2) Abschnitt II

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

II.
3.2Erschließung, Lernziele a und b,


II.

3.3: Verwaltung und Pflege von Datenspeichern, Lernziele a bis c,



in Verbindung mit der Berufsbildposition

I.: 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
3Kommunikation und Kooperation, Lernziele d, e und f,

I.
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d bis f,


fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

I.: 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
I.
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele i und k,


I.
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,


I.
6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,


II.

3.4: Informationsvermittlung und Informationsdienstleistungen, Lernziele b bis e,



zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,


I.

1.4: Umweltschutz,



I.
3Kommunikation und Kooperation, Lernziele b und d bis f,


I.
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,


fortzuführen.

Drittes Ausbildungsjahr



(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

I.: 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
I.
3Kommunikation und Kooperation, Lernziel c,


II.

3.2: Erschließung, Lernziel c,



zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,


I.

1.4: Umweltschutz,



I.
3Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,


I.
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,


I.
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,


fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

I.: 3Kommunikation und Kooperation, Lernziele a und g,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
I.
1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,


II.

3.1: Beschaffung, Lernziel c,



II.

3.4: Informationsvermittlung und Informationsdienstleistungen, Lernziele a und f,



zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
3Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,


I.
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,


fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

II.: 3.5Marketing,

in Verbindung mit der Berufsbildposition

I.: 6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

I.: 3Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis g,

fortzuführen.

Fachrichtung BildagenturErstes Ausbildungsjahr



(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
1.1
Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4
Umweltschutz,
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

2: Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

2: Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

5: Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,

fortzuführen.

Zweites Ausbildungsjahr



(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

I.1): 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,


in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
I.
3Kommunikation und Kooperation, Lernziel e,

I.
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel i,

I.
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,


II.2)

4.1: Beschaffung, Lernziele a und c,



II.

4.2: Erschließung, Lernziel a,



zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I.: 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,


I.

1.4: Umweltschutz,


I.
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,


fortzuführen.
----------
1) Abschnitt I
2) Abschnitt II

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

I.
3Kommunikation und Kooperation, Lernziel b,


I.
6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,


in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
I.
3Kommunikation und Kooperation, Lernziel f,


II.

4.4: Bildvermittlung, Lernziele a, d und e,



zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

II.: 4.3Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziele a und c,

in Verbindung mit der Berufsbildposition

I.: 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f bis h und k,

zu vermitteln.

Drittes Ausbildungsjahr



(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

I.: 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
II.
4.1Beschaffung, Lernziele b, d und e,


II.

4.2: Erschließung, Lernziele b und c,



zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,


I.
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c und d,


I.
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,


fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

I.: 3Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
I.
1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,


I.
6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,


II.

4.3: Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziel b,



II.

4.4: Bildvermittlung, Lernziel b,



zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
3Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,


I.
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel l,


II.

4.3: Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziel c,



fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

II.: 4.5Marketing

in Verbindung mit der Berufsbildposition

II.: 4.4Bildvermittlung, Lernziele c, f und g,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
1.4Umweltschutz,


II.

4.1: Beschaffung, Lernziele a, d und e,



II.

4.4: Bildvermittlung, Lernziele d und e,



fortzuführen.
Fachrichtung Medizinische DokumentationErstes Ausbildungsjahr



(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
1.1
Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4
Umweltschutz,
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

2: Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

2: Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

5: Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,

fortzuführen.

Zweites Ausbildungsjahr



(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

I.1): 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c, II.2)5.1Sammlung, Erfassung und Strukturierung medizinischer Informationen, Lernziele a und b

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
I.
3Kommunikation und Kooperation, Lernzeile b, c, e und f,


I.
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f bis h,


zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

I.: 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f

fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

II.
5.2Erschließung und Verschlüsselung, Lernziele a und b,


II.

5.3: Verwaltung und Pflege von Datenbeständen, Lernziel a



in Verbindung mit der Berufsbildposition

I.: 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
3Kommunikation udn Kooperation, Lernziele d bis f,


I.
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis f


fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

I.
2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,


II.

5.4: Statistik und Informationsdienstleistungen, Lernziele a und b



in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
I.
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele i und k,


I.
6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a


zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,


I.

1.4: Umweltschutz,



I.
3Kommunikation und Kooperation, Lernziele b und d bis f,


I.
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel l,


I.
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis f,


fortzuführen.

Drittes Ausbildungsjahr



(1) In einem Zeitraum