frei
Recht
Suche
Anmelden
Registrierung
Abmelden
Kontakt
Hilfe
Datenschutz
Impressum
Los-Kennzeichnungs-Verordnung
⤴
×
Los-Kennzeichnungs-Verordnung
§ 4 Unberührtheitsklausel
Rechtsvorschriften, die für bestimmte Lebensmittel eine von den Vorschriften dieser Verordnung abweichende oder zusätzliche Kennzeichnung vorschreiben, bleiben unberührt.
Los-Kennzeichnungs-Verordnung
Eingangsformel
§ 1
Kennzeichnungspflicht
§ 2
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht
§ 3
Art der Kennzeichnung
§ 4
Unberührtheitsklausel
§ 5
Ordnungswidrigkeiten
§ 6
Übergangsvorschriften
§ 7
Inkrafttreten
Schlußformel