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Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
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Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Abschnitt 11: Schlussbestimmungen
§ 73 Verkündung von Rechtsverordnungen
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von
§ 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes
im Bundesanzeiger verkündet werden.
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Zweck des Gesetzes
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 3
Weitere Begriffsbestimmungen
§ 4
Vorschriften zum Geltungsbereich
Abschnitt 2: Verkehr mit Lebensmitteln
§ 5
Verbote zum Schutz der Gesundheit
§ 6
Verbote für Lebensmittelzusatzstoffe
§ 7
Ermächtigungen für Lebensmittelzusatzstoffe
§ 8
Bestrahlungsverbot und Zulassungsermächtigung
§ 9
Pflanzenschutz- oder sonstige Mittel
§ 10
Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
§ 11
Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
§ 13
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung
§ 14
Weitere Ermächtigungen
§ 15
Deutsches Lebensmittelbuch
§ 16
Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission
Abschnitt 3: Verkehr mit Futtermitteln
§ 17
Verbote
§ 17a
Versicherung
§ 19
Verbote zum Schutz vor Täuschung
§ 20
Verbot der krankheitsbezogenen Werbung
§ 21
Weitere Verbote sowie Beschränkungen
§ 22
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 23
Weitere Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 23a
Ermächtigungen zum Schutz der tierischen Gesundheit und zur Förderung der tierischen Erzeugung
§ 24
Gewähr für bestimmte Anforderungen
§ 25
Mitwirkung bestimmter Behörden
Abschnitt 4: Verkehr mit kosmetischen Mitteln
§ 26
Verbote zum Schutz der Gesundheit
§ 27
Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
§ 28
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 29
Weitere Ermächtigungen
Abschnitt 5: Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen
§ 30
Verbote zum Schutz der Gesundheit
§ 31
Übergang von Stoffen auf Lebensmittel
§ 32
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 33
Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
Abschnitt 6: Gemeinsame Vorschriften für alle Erzeugnisse
§ 34
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 35
Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung
§ 36
Ermächtigungen für betriebseigene Kontrollen und Maßnahmen
§ 37
Weitere Ermächtigungen
Abschnitt 7: Überwachung
§ 38
Zuständigkeit, gegenseitige Information
§ 38a
Übermittlung von Daten über den Internethandel
§ 39
Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden
§ 40
Information der Öffentlichkeit
§ 41
Maßnahmen im Erzeugerbetrieb, Viehhandelsunternehmen und Transportunternehmen
§ 42
Durchführung der Überwachung
§ 43
Probenahme
§ 44
Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten
§ 44a
Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen
§ 45
Schiedsverfahren
§ 46
Ermächtigungen
§ 47
Weitere Ermächtigungen
§ 48
Landesrechtliche Bestimmungen
§ 49
Erstellung eines Lagebildes, Verwendung bestimmter Daten
§ 49a
Zusammenarbeit von Bund und Ländern
Abschnitt 8: Monitoring
§ 50
Monitoring
§ 51
Durchführung des Monitorings
§ 52
Erlass von Verwaltungsvorschriften
Abschnitt 9: Verbringen in das und aus dem Inland
§ 53
Verbringungsverbote
§ 54
Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 55
Mitwirkung von Zollstellen
§ 56
Ermächtigungen
§ 57
Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland
Abschnitt 9a: Besondere Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung
§ 57a
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit vor ionisierender Strahlung
§ 57b
Weitere Ermächtigungen in radiologischen Notfällen
§ 57c
Überwachung
§ 57d
Ausführung durch die Länder im Auftrag des Bundes
Abschnitt 10: Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 58
Strafvorschriften
§ 59
Strafvorschriften
§ 60
Bußgeldvorschriften
§ 61
Einziehung
§ 62
Ermächtigungen
Abschnitt 11: Schlussbestimmungen
§ 63
Gebühren und Auslagen
§ 64
Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren; Bekanntmachungen
§ 65
Aufgabendurchführung
§ 66
Statistik
§ 67
Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten
§ 68
Zulassung von Ausnahmen
§ 69
Zulassung weiterer Ausnahmen
§ 70
Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen
§ 71
Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 72
Außenverkehr
§ 73
Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 74
Geltungsbereich bestimmter Vorschriften
§ 75
Übergangsregelungen