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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk

Anlage 2 Muster (zu )



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(Bezeichnung der zuständigen Stelle)






Herr/Frau ..........
geboren am ..........in ..........
hat am ..........die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss




nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk vom 13. Mai 2014 (BGBl. I S. 515) mit folgenden Ergebnissen bestanden:

                                        Gesamtnote: ..........
PunkteNote
I.Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen..........
Prüfungsbereiche:
Rechtsbewusstes Handeln..........
Betriebswirtschaftliches Handeln..........
Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung..........
Zusammenarbeit im Betrieb..........
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten..........


(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am ..........
in .......... vor .......... abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil ..........
freigestellt.“)
Punkte*Note
II.Handlungsspezifische Qualifikationen
Integrative Situationsaufgaben
1. Schriftliche Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich
„Technik“ mit dem Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt ..........      

..........

..........
2. Schriftliche Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich
„Organisation“

..........

..........
3. Situationsbezogenes Fachgespräch aus dem Handlungsbereich
„Führung und Personal“

..........

..........


(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am ..........
in .......... vor .......... abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil ..........
freigestellt.“)
III.Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat nach § 2 Absatz 2 den Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse durch die Prüfung am .......... in ..........
vor .......... erbracht.


Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).

Datum ..........
Unterschrift(en) ..........


(Siegel der zuständigen Stelle)


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