Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk
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(Bezeichnung der zuständigen Stelle) |
Herr/Frau .......... | |
geboren am .......... | in .......... |
hat am .......... | die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss |
Punkte | Note | ||
I. | Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen | .......... | |
Prüfungsbereiche: | |||
Rechtsbewusstes Handeln | .......... | ||
Betriebswirtschaftliches Handeln | .......... | ||
Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung | .......... | ||
Zusammenarbeit im Betrieb | .......... | ||
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten | .......... | ||
(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am .......... in .......... vor .......... abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil .......... freigestellt.“) | |||
Punkte* | Note | ||
II. | Handlungsspezifische Qualifikationen | ||
Integrative Situationsaufgaben | |||
1. Schriftliche Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Technik“ mit dem Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt .......... | .......... | .......... | |
2. Schriftliche Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Organisation“ | .......... | .......... | |
3. Situationsbezogenes Fachgespräch aus dem Handlungsbereich „Führung und Personal“ | .......... | .......... | |
(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am .......... in .......... vor .......... abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil .......... freigestellt.“) | |||
III. | Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen | ||
Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat nach § 2 Absatz 2 den Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse durch die Prüfung am .......... in .......... vor .......... erbracht. |
Datum .......... |
Unterschrift(en) .......... |
(Siegel der zuständigen Stelle) |