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GSGV 7
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GSGV 7
Siebte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Gasverbrauchseinrichtungsverordnung)
§ 5 Schriftliche Informationen
Geräte dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn ihnen die in Anhang I Nummer 1.2 der Richtlinie 2009/142/EG aufgeführten Unterlagen in deutscher Sprache beigefügt sind.
GSGV 7
Eingangsformel
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Sicherheitsanforderungen
§ 3
Voraussetzungen für die Bereitstellung auf dem Markt
§ 4
CE-Kennzeichnung
§ 5
Schriftliche Informationen
§ 6
Ordnungswidrigkeiten
§ 8
Inkrafttreten
Schlußformel