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Verordnung (EU) 2015/1189

Verordnung (EU) 2015/1189

Verordnung (EU) 2015/1189 der Kommission vom 28. April 2015 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Festbrennstoffkesseln

ANHANG II

ANHANG II

Ökodesign-Anforderungen

1.   Besondere Ökodesign-Anforderungen

Ab dem 1. Januar 2020 müssen Festbrennstoffkessel die folgenden Anforderungen erfüllen:

a)
der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Kesseln mit einer Nennwärmeleistung von 20 kW oder weniger muss mindestens 75 % betragen;
b)
der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Kesseln mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 20 kW muss mindestens 77 % betragen;
c)
die Raumheizungs-Jahres-Emissionen von Staub dürfen bei automatisch befeuerten Kesseln 40 mg/m3 und bei manuell befeuerten Kesseln 60 mg/m3 nicht übersteigen;
d)
die Raumheizungs-Jahres-Emissionen von gasförmigen organischen Verbindungen dürfen bei automatisch befeuerten Kessel 20 mg/m3 und bei manuell befeuerten Kesseln 30 mg/m3 nicht übersteigen;
e)
die Raumheizungs-Jahres-Emissionen von Kohlenmonoxid dürfen bei automatisch befeuerten Kessel 500 mg/m3 und bei manuell befeuerten Kesseln 700 mg/m3 nicht übersteigen;
f)
die Raumheizungs-Jahres-Emissionen von Stickstoffoxiden, angegeben als Stickstoffdioxid, dürfen bei Biomassekesseln 200 mg/m3 und bei mit fossilen Brennstoffen befeuerten Kesseln 350 mg/m3 nicht übersteigen.

Diese Anforderungen gelten für den bevorzugten Brennstoff sowie für alle sonstigen Brennstoffe, die für den Festbrennstoffkessel geeignet sind.

2.   Anforderungen an die Produktinformationen

Ab dem 1. Januar 2020 müssen die folgenden Produktinformationen zu Festbrennstoffkesseln bereitgestellt werden:

a)
in den Bedienungsanleitungen für Installateure und Endnutzer sowie auf frei zugänglichen Websites von Herstellern, deren autorisierten Vertretern und Importeuren:
1.
die in Tabelle 1 aufgeführten Angaben, wobei die technischen Parameter gemäß Anhang III zu messen und berechnen sind, einschließlich der in der Tabelle genannten wesentlichen Werte;
2.
jegliche spezielle Vorkehrungen, die bei der Montage, Installation oder Wartung des Festbrennstoffkessels zu treffen sind;
3.
Anleitung zum korrekten Betrieb des Festbrennstoffkessels sowie zu den Qualitätsanforderungen an den bevorzugten Brennstoff sowie an die sonstigen geeigneten Brennstoffe;
4.
bei Wärmeerzeugern auf Festbrennstoffbasis, die für Festbrennstoffkessel ausgelegt sind, sowie bei Festbrennstoffkesselgehäusen, die mit solchen Wärmeerzeugern auszustatten sind, deren Merkmale, die Anforderungen an die Montage (um die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen an Festbrennstoffkessel sicherzustellen) und gegebenenfalls die Liste der vom Hersteller empfohlenen Zusammenstellungen;
b)
in einem für Unternehmen bestimmten Teil der frei zugänglichen Websites der Hersteller, ihrer autorisierten Vertreter und Importeure: Informationen zur Zerlegung, Wiederverwertung und Entsorgung am Ende des Lebenszyklus.
c)
in der technischen Dokumentation für die Konformitätsbewertung nach Artikel 4:
1.
die unter den Buchstaben a und b aufgeführten Informationen;
2.
gegebenenfalls eine Liste aller gleichwertigen Modelle;
3.
wenn es sich beim bevorzugten Brennstoff oder einem der sonstigen geeigneten Brennstoffe gemäß Tabelle 1 um sonstige holzartige Biomasse, nicht-holzartige Biomasse, sonstige fossile Brennstoffe oder eine sonstige Mischung aus Biomasse und fossilen Brennstoffen handelt, eine für die eindeutige Bestimmung des Brennstoffs ausreichende Beschreibung des Brennstoffs sowie die für den Brennstoff geltende technische Norm oder Spezifikation, einschließlich des gemessenen Feuchtigkeitsgehalts und des gemessenen Aschengehalts, sowie bei sonstigen fossilen Brennstoffen der gemessene Gehalt an flüchtigen Bestandteilen im Brennstoff.
d)
die elektrische Leistung, die dauerhaft auf dem Festbrennstoffkessel mit Kraft-Wärme-Kopplung zu vermerken ist.

Die unter Buchstabe c genannten Informationen können mit der technischen Dokumentation zusammengefasst werden, die nach den Bestimmungen der Richtlinie 2010/30/EU bereitgestellt werden.



Tabelle 1

Erforderliche Angaben zu Festbrennstoffkesseln

Modellkennung(en)
Anheizmodus: [Manuell: der Kessel sollte mit einem Warmwasserspeicher mit einem Volumen von mindestens x (*1) Litern betrieben werden/Automatisch: es wird empfohlen, dass der Kessel mit einem Warmwasserspeicher mit einem Volumen von mindestens x (*2) Litern betrieben wird]
Brennwertkessel: [ja/nein]
Festbrennstoffkessel mit Kraft-Wärme-Kopplung: [ja/nein]Kombiheizgerät: [ja/nein]
BrennstoffBevorzugter Brennstoff (nur einer):Sonstige(r) geeignete(r) Brennstoff(e):ηs [x %]:Raumheizungs-Jahres-Emissionen (*4)
PMOGCCONOx
[x] mg/m3
Scheitholz, Feuchtigkeitsgehalt ≤ 25 %[ja/nein][ja/nein]
Holzhackgut, Feuchtigkeitsgehalt 15-35 %[ja/nein][ja/nein]
Holzhackgut, Feuchtigkeitsgehalt > 35 %[ja/nein][ja/nein]
Pressholz in Form von Pellets oder Briketts[ja/nein][ja/nein]
Sägespäne, Feuchtigkeitsgehalt ≤ 50 %[ja/nein][ja/nein]
Sonstige holzartige Biomasse[ja/nein][ja/nein]
Nicht-holzartige Biomasse[ja/nein][ja/nein]
Bituminöse Kohle[ja/nein][ja/nein]
Braunkohle (einschließlich Briketts)[ja/nein][ja/nein]
Koks[ja/nein][ja/nein]
Anthrazit[ja/nein][ja/nein]
Briketts aus einer Mischung aus fossilen Brennstoffen[ja/nein][ja/nein]
Sonstige fossile Brennstoffe[ja/nein][ja/nein]
Briketts aus einer Mischung aus Biomasse (30-70 %) und fossilen Brennstoffen[ja/nein][ja/nein]
Sonstige Mischung aus Biomasse und fossilen Brennstoffen[ja/nein][ja/nein]
Eigenschaften beim ausschließlichen Betrieb mit dem bevorzugten Brennstoff:
AngabeSymbolWertEinheitAngabeSymbolWertEinheit
Abgegebene NutzwärmeBrennstoff-Wirkungsgrad
Bei NennwärmeleistungPn (*3)x,xkWBei Nennwärmeleistungηnx,x%
Gegebenenfalls bei [30 %/50 %] der NennwärmeleistungPp[x,x/N.A.]kWGegebenenfalls bei [30 %/50 %] der Nennwärmeleistungηp[x,xxx/N.A.]%
Festbrennstoffkessel mit Kraft-Wärme-Kopplung: Elektrischer WirkungsgradHilfsstromverbrauch
Bei Nennwärmeleistungelmaxx,xxxkW
Bei Nennwärmeleistungηel,nx,x%Gegebenenfalls bei [30 %/50 %] der Nennwärmeleistungelmin[x,xxx/N.A.]kW
Von integrierten sekundären Bauteilen zur Emissionsminderung (falls vorhanden)[x,xxx/N.A.]kW
Im BereitschaftszustandPSBx,xxxkW
KontaktdatenName und Anschrift des Herstellers oder seines autorisierten Vertreters.
(*1)   Speichervolumen = 45 * Pr * (1-2,7/Pr) oder 300 Liter, je nachdem, was höher ist, wobei Pr in kW anzugeben ist(*2)   Speichervolumen = 20 * Pr, wobei Pr in kW anzugeben ist
(*3)   Beim bevorzugten Brennstoff ist Pn gleich Pr
(*4)   PM = Staub, OGC = gasförmige organische Verbindungen, CO = Kohlenmonoxid, NOx = Stickstoffoxide