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Verordnung (EU) 2015/1189

Verordnung (EU) 2015/1189

Verordnung (EU) 2015/1189 der Kommission vom 28. April 2015 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Festbrennstoffkesseln

Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich

(1) Unbeschadet der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates  werden in dieser Verordnung Ökodesign-Anforderungen mit Hinblick auf das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Festbrennstoffkesseln mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 500 Kilowatt („kW“) festgelegt, einschließlich solcher, die Teil von Verbundanlagen aus Festbrennstoffkesseln, Zusatzheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen im Sinne des Artikels 2 der delegierten Verordnung (EU) 2015/XXX sind.

(2) Diese Verordnung gilt nicht für:

a)
Kessel, die Wärme ausschließlich für die Bereitung von heißem Trink- oder Sanitärwasser erzeugen,
b)
Kessel zur Erwärmung und Verteilung gasförmiger Wärmeträger wie Dampf oder Luft,
c)
Festbrennstoffkessel mit Kraft-Wärme-Kopplung und einer elektrischen Höchstleistung von mindestens 50 kW,
d)
Kessel zur Verbrennung nicht-holzartiger Biomasse.