Art. 26 Anforderungen an fortgeschrittene elektronische Signaturen
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur erfüllt alle folgenden Anforderungen:
- a)
- Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet.
- b)
- Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners.
- c)
- Sie wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.
- d)
- Sie ist so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.