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Verordnung (EU) 2014/910

Verordnung (EU) 2014/910

Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG

  • KAPITEL III: VERTRAUENSDIENSTE
    • ABSCHNITT 5: Elektronische Siegel

Art. 36 Anforderungen an fortgeschrittene elektronische Siegel

Ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel erfüllt alle folgenden Anforderungen:
a)
Es ist eindeutig dem Siegelersteller zugeordnet.
b)
Es ermöglicht die Identifizierung des Siegelerstellers.
c)
Es wird unter Verwendung von elektronischen Siegelerstellungsdaten erstellt, die der Siegelersteller mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner Kontrolle zum Erstellen elektronischer Siegel verwenden kann.
d)
Es ist so mit den Daten, auf die es sich bezieht, verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.