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Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
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Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
§ 1 Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner
Die Regelungen dieser Verordnung zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
§ 1
Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner
-
§ 4
Steuerfreie Einnahmen
-
§ 6
Eröffnung, Erwerb, Aufgabe und Veräußerung eines Betriebs
§ 8
Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert
§ 8b
Wirtschaftsjahr
§ 8c
Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten
§ 9a
Anschaffung, Herstellung
§ 10
Absetzung für Abnutzung im Fall des § 4 Abs. 3 des Gesetzes
§ 11c
Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden
§ 11d
Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erworben hat
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§ 15
Erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
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§ 29
Anzeigepflichten bei Versicherungsverträgen
§ 30
Nachversteuerung bei Versicherungsverträgen
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§ 50
Zuwendungsbestätigung
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§ 51
Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen
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§ 53
Anschaffungskosten bestimmter Anteile an Kapitalgesellschaften
§ 54
Übersendung von Urkunden durch die Notare
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§ 55
Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen
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§ 56
Steuererklärungspflicht
§ 60
Unterlagen zur Steuererklärung
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§ 61
Antrag auf hälftige Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes
§ 62d
Anwendung des § 10d des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten
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§ 64
Nachweis von Krankheitskosten
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§ 65
Nachweis der Behinderung
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§ 68
Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk
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§ 68a
Einkünfte aus mehreren ausländischen Staaten
§ 68b
Nachweis über die Höhe der ausländischen Einkünfte und Steuern
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§ 70
Ausgleich von Härten in bestimmten Fällen
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§ 73a
Begriffsbestimmungen
§ 73c
Zeitpunkt des Zufließens im Sinne des § 50a Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes
§ 73d
Aufzeichnungen, Aufbewahrungspflichten, Steueraufsicht
§ 73e
Einbehaltung, Abführung und Anmeldung der Steuer von Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 1 und 7 des Gesetzes (§ 50a Abs. 5 des Gesetzes)
§ 73f
Steuerabzug in den Fällen des § 50a Abs. 6 des Gesetzes
§ 73g
Haftungsbescheid
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§ 81
Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau
§ 82a
Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten und Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand für bestimmte Anlagen und Einrichtungen bei Gebäuden
§ 82b
Behandlung größeren Erhaltungsaufwands bei Wohngebäuden
§ 82f
Bewertungsfreiheit für Handelsschiffe, für Schiffe, die der Seefischerei dienen, und für Luftfahrzeuge
§ 82g
Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten für bestimmte Baumaßnahmen
§ 82i
Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten bei Baudenkmälern
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§ 84
Anwendungsvorschriften
Anlage 5
Anlage 5 (zu § 81 Abs. 3 Nr. 1) Verzeichnis der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens über Tage im Sinne des § 81 Abs. 3 Nr. 1
Anlage 6
Anlage 6 (zu § 81 Abs. 3 Nr. 2) Verzeichnis der Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens im Sinne des § 81 Abs. 3 Nr. 2