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Verordnung (EG) 2004/550

Verordnung (EG) 2004/550

Verordnung (EG) Nr. 550/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum ("Flugsicherungsdienste-Verordnung")

  • KAPITEL II: REGELN FÜR DIE ERBRINGUNG VON DIENSTEN

Art. 6 Gemeinsame Anforderungen

Gemeinsame Anforderungen für die Erbringung von Flugsicherungsdiensten werden nach dem in Artikel 5 Absatz 3 der Rahmenverordnung genannten Verfahren festgelegt. Die gemeinsamen Anforderungen umfassen folgende Punkte:
technische und betriebliche Fähigkeiten und Eignung;
Systeme und Verfahren für das Sicherheits- und Qualitätsmanagement;
Meldesysteme;
Qualität der Dienste;
Finanzkraft;
Haftung und Versicherungsschutz;
Eigentums- und Organisationsstruktur, einschließlich der Vermeidung von Interessenkonflikten;
Personal, einschließlich einer angemessenen Personalplanung;
Sicherheit.