Der Vorstand beruft die erste Hauptversammlung innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ein.²Diese Hauptversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats, soweit sie nicht kraft Satzung entsandt werden und nicht als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz zu wählen sind.