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Betäubungsmittel-Kostenverordnung

Betäubungsmittel-Kostenverordnung

§ 1 Anwendungsbereich

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet des Betäubungsmittelverkehrs Gebühren und Auslagen nach den folgenden Vorschriften und dem Gebührenverzeichnis der Anlage.