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BetrPrämDurchfV
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BetrPrämDurchfV
Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union über die Betriebsprämienregelung und des
Betriebsprämiendurchführungsgesetzes
.
BetrPrämDurchfV
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Regionaler Durchschnitt
§ 3
Verfügbarkeit der beihilfefähigen Fläche, landwirtschaftliche Mindesttätigkeit
§ 3a
Niederwald mit Kurzumtrieb
Abschnitt 2: (weggefallen)
Abschnitt 3: (weggefallen)
Abschnitt 4: Härtefälle, Betriebsinhaber in besonderer Lage, Neueinsteiger
§ 12
Flächenbezogene Beträge für Dauergrünland und sonstige beihilfefähige Flächen
§ 14
Übertragung verpachteter Flächen im Falle des Artikels 20 der Verordnung (EG) Nr. 1120/2009
§ 16
Pacht oder Kauf eines Betriebes oder Betriebsteiles im Falle des Artikels 22 der Verordnung (EG) Nr. 1120/2009
Abschnitt 4a: (weggefallen)
Abschnitt 5: Schlussbestimmungen
§ 20
Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 21
Übergangsregelung