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BetrPrämDurchfV
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BetrPrämDurchfV
Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 3a Niederwald mit Kurzumtrieb
Die Liste der für Niederwald mit Kurzumtrieb bei der Betriebsprämie geeigneten Arten und deren maximale Erntezyklen wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
BetrPrämDurchfV
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Regionaler Durchschnitt
§ 3
Verfügbarkeit der beihilfefähigen Fläche, landwirtschaftliche Mindesttätigkeit
§ 3a
Niederwald mit Kurzumtrieb
Abschnitt 2: (weggefallen)
Abschnitt 3: (weggefallen)
Abschnitt 4: Härtefälle, Betriebsinhaber in besonderer Lage, Neueinsteiger
§ 12
Flächenbezogene Beträge für Dauergrünland und sonstige beihilfefähige Flächen
§ 14
Übertragung verpachteter Flächen im Falle des Artikels 20 der Verordnung (EG) Nr. 1120/2009
§ 16
Pacht oder Kauf eines Betriebes oder Betriebsteiles im Falle des Artikels 22 der Verordnung (EG) Nr. 1120/2009
Abschnitt 4a: (weggefallen)
Abschnitt 5: Schlussbestimmungen
§ 20
Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 21
Übergangsregelung