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BetrPrämDurchfV

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Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie

  • Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union über die Betriebsprämienregelung und des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes.