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Baunutzungsverordnung
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Baunutzungsverordnung
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Erster Abschnitt: Art der baulichen Nutzung
§ 13a Ferienwohnungen
Räume oder Gebäude, die einem ständig wechselnden Kreis von Gästen gegen Entgelt vorübergehend zur Unterkunft zur Verfügung gestellt werden und die zur Begründung einer eigenen Häuslichkeit geeignet und bestimmt sind (Ferienwohnungen), gehören unbeschadet des
§ 10
in der Regel zu den nicht störenden Gewerbebetrieben nach
§ 2 Absatz 3 Nummer 4
und
§ 4 Absatz 3 Nummer 2
oder zu den Gewerbebetrieben nach
§ 4a Absatz 2 Nummer 3
,
§ 5 Absatz 2 Nummer 6
,
§ 6 Absatz 2 Nummer 4
,
§ 6a Absatz 2 Nummer 4
und
§ 7 Absatz 2 Nummer 3
. Abweichend von
Satz 1
können Räume nach
Satz 1
in den übrigen Fällen insbesondere bei einer baulich untergeordneten Bedeutung gegenüber der in dem Gebäude vorherrschenden Hauptnutzung zu den Betrieben des Beherbergungsgewerbes nach
§ 4 Absatz 3 Nummer 1
,
§ 4a Absatz 2 Nummer 2
,
§ 5 Absatz 2 Nummer 5
,
§ 6 Absatz 2 Nummer 3
,
§ 6a Absatz 2 Nummer 3
und
§ 7 Absatz 2 Nummer 2
oder zu den kleinen Betrieben des Beherbergungsgewerbes nach
§ 3 Absatz 3 Nummer 1
gehören.
Baunutzungsverordnung
Erster Abschnitt: Art der baulichen Nutzung
§ 1
Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete
§ 2
Kleinsiedlungsgebiete
§ 3
Reine Wohngebiete
§ 4
Allgemeine Wohngebiete
§ 4a
Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)
§ 5
Dorfgebiete
§ 6
Mischgebiete
§ 6a
Urbane Gebiete
§ 7
Kerngebiete
§ 8
Gewerbegebiete
§ 9
Industriegebiete
§ 10
Sondergebiete, die der Erholung dienen
§ 11
Sonstige Sondergebiete
§ 12
Stellplätze und Garagen
§ 13
Gebäude und Räume für freie Berufe
§ 13a
Ferienwohnungen
§ 14
Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
§ 15
Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
Zweiter Abschnitt: Maß der baulichen Nutzung
§ 16
Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
§ 17
Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
§ 18
Höhe baulicher Anlagen
§ 19
Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche
§ 20
Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche
§ 21
Baumassenzahl, Baumasse
§ 21a
Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen
Dritter Abschnitt: Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
§ 22
Bauweise
§ 23
Überbaubare Grundstücksfläche
Vierter Abschnitt:
Fünfter Abschnitt: Überleitungs- und Schlussvorschriften
§ 25
Fortführung eingeleiteter Verfahren
§ 25a
Überleitungsvorschriften aus Anlaß der zweiten Änderungsverordnung
§ 25b
Überleitungsvorschrift aus Anlass der dritten Änderungsverordnung
§ 25c
Überleitungsvorschrift aus Anlass der vierten Änderungsverordnung
§ 25d
Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
§ 26a
Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands