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Bundespolizeibeamtengesetz
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Bundespolizeibeamtengesetz
Abschnitt III: Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 15 Verwaltungsvorschriften
Der Bundesminister des Innern erläßt die zur Durchführung dieses Gesetze erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.
Bundespolizeibeamtengesetz
Abschnitt I: Gemeinsame Vorschriften
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
§ 3
Laufbahnen
§ 4
Polizeidienstunfähigkeit
§ 5
Abschnitt II: Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei
§ 7
Ausbildung
§ 8
Versetzung
§ 9
Stellenvorbehalt
§ 10
Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft und Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung
§ 11
Freizeitausgleich bei Einsätzen und Übungen
§ 12
Erstattung der Kosten eines Studiums
§ 12a
Erstattung der Kosten einer Fortbildung
Abschnitt III: Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 14
Verweisungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
§ 15
Verwaltungsvorschriften