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AuslWoBauG
Gesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer
§ 9 Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und des § 13 Abs. 1 des
Dritten Überleitungsgesetzes
auch im Land Berlin.
AuslWoBauG
Eingangsformel
§ 1
Berechtigter
§ 2
Höhe der Bausparsumme
§ 3
Rückkehrverpflichtung
§ 4
Unverzügliche Rückzahlung des Bauspardarlehens
§ 5
Verfahren
§ 6
Befristung
§ 9
Berlin-Klausel
§ 10
Inkrafttreten