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Gesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer
§ 10 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1986 in Kraft.
AuslWoBauG
Eingangsformel
§ 1
Berechtigter
§ 2
Höhe der Bausparsumme
§ 3
Rückkehrverpflichtung
§ 4
Unverzügliche Rückzahlung des Bauspardarlehens
§ 5
Verfahren
§ 6
Befristung
§ 9
Berlin-Klausel
§ 10
Inkrafttreten