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AuslWoBauG
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AuslWoBauG
Gesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer
§ 2 Höhe der Bausparsumme
Die nach
§ 1
verwendete Bausparsumme darf für den Bausparer insgesamt 60.000 Deutsche Mark nicht übersteigen.
AuslWoBauG
Eingangsformel
§ 1
Berechtigter
§ 2
Höhe der Bausparsumme
§ 3
Rückkehrverpflichtung
§ 4
Unverzügliche Rückzahlung des Bauspardarlehens
§ 5
Verfahren
§ 6
Befristung
§ 9
Berlin-Klausel
§ 10
Inkrafttreten