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AufbhG
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AufbhG
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“
§ 1 Errichtung des Fonds
Es wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes errichtet.
AufbhG
§ 1
Errichtung des Fonds
§ 2
Zweck und Mittelverwendung; Verordnungsermächtigung
§ 3
Stellung im Rechtsverkehr
§ 4
Finanzierung des Fonds
§ 5
Wirtschaftsplan und Haushaltsrecht
§ 6
Rechnungslegung
§ 7
Verwaltungskosten